Die in der Sendung dargestellte Meinungsäusserung des Anwalts von Blocher, Prof. Schmid habe «wichtige Dokumente unterschlagen», wirkt diesbezüglich zuwenig präzisierend und trägt dem Umstand nicht Rechnung, wonach der Gutachter für die Beurteilung der subjektiven Seite «eher dürftiges Aktenmaterial» zur Verfügung hatte. Namentlich dieser Aspekt war indessen entscheidend für das Verständnis der strafrechtlichen Auseinandersetzung; die von Prof. Schmid selbst gemachten Vorbehalte hinsichtlich der Erfüllung des subjektiven Tatbestandes hätten in angemessener Form in der Sendung zum Ausdruck kommen müssen.