Darauf hat die Sendung nicht hingewiesen. Sie hat den Eindruck vermittelt, die Schlussfolgerungen der Expertise erfolgten vorbehaltlos, die Meinungsäusserung des Experten sei definitiv formuliert. Die in der Sendung dargestellte Meinungsäusserung des Anwalts von Blocher, Prof. Schmid habe «wichtige Dokumente unterschlagen», wirkt diesbezüglich zuwenig präzisierend und trägt dem Umstand nicht Rechnung, wonach der Gutachter für die Beurteilung der subjektiven Seite «eher dürftiges Aktenmaterial» zur Verfügung hatte.