Es «ergibt sich, dass die Verantwortlichen - hier primär Blocher - in objektiver Hinsicht die nachfolgend erwähnten Straftatbestände erfüllt haben; was den subjektiven Tatbestand, vor allem die besonderen subjektiven Tatbestandsmerkmale, teilweise aber auch den Vorsatz, betrifft, so dürften diese zwar in den meisten Fällen ebenfalls gegeben sein, doch kann diese Frage angesichts des eher dürftigen, zur Begutachtung zur Verfügung stehenden Aktenmaterials zur Zeit nicht überall absolut schlüssig beantwortet werden. Mit diesem Vorbehalt sind als erfüllt zu betrachten:…» Diesen Vorbehalt in den Ausführungen von Prof. Schmid erwähnt die Sendung nicht.