Wenn auch für die am Verfahren Beteiligten es zum Zeitpunkt der Sendung klar war, dass das Gutachten Schmid ein Parteigutachten war, so war doch die Öffentlichkeit darüber nicht im Bild. Das Gutachten war zu diesem Zeitpunkt - wie auch in der Sendung erwähnt - noch unveröffentlicht; bei dieser Ausgangslage wäre ein expliziter Hinweis angezeigt gewesen, es handle sich um ein privates und nicht um ein offizielles, vom Gericht angeordnetes Gutachten. 2. Prof. Schmid kommt in seiner Expertise zusammenfassend zu folgendem Schluss: Es «ergibt sich, dass die Verantwortlichen - hier primär Blocher - in objektiver Hinsicht die nachfolgend erwähnten Straftatbestände erfüllt haben;