Diese Präzisierung erfolgte in der Kassensturz-Sendung vom 23. Oktober 1990. Der Sendeverantwortliche schreibt, diese Präzisierung sei einzig «aus Gründen der Fairness» erfolgt. «Daraus lässt sich nicht ableiten, die Redaktion sei zur Überzeugung gekommen, Prof. Schmid habe seine Schlüsse leichtfertig gezogen. Ohnehin umfasste die Präzisierung bloss eine Selbstverständlichkeit: dass Prof. Schmid den Gutachterauftrag von der einen Partei erhalten hatte». Wenn auch für die am Verfahren Beteiligten es zum Zeitpunkt der Sendung klar war, dass das Gutachten Schmid ein Parteigutachten war, so war doch die Öffentlichkeit darüber nicht im Bild.