11 (SAG), den Auftrag, im Zusammenhang mit deren Privatstrafklageverfahren gegen Dr. Christoph Blocher wegen Veruntreuung des von der SAG zu Eigentum beanspruchten Aktienpaketes der KI ein Rechtsgutachten zu erstatten.» Die Sendung erwähnt lediglich die Meinungsäusserung des Anwalts von Blocher, dass Prof. Schmid ein «extremes Parteigutachten» verfasst habe. Nicht zum Ausdruck kam aber der Umstand - nicht lediglich die subjektive Meinungsäusserung des Anwalts von Blocher -, dass es sich objektiv um ein Privat- beziehungsweise Parteigutachten handelte. Diese Präzisierung erfolgte in der Kassensturz-Sendung vom 23. Oktober 1990.