Trotz des brisanten Gutachtens dauert es fast zwei Jahre, bis der Justizapparat einen wichtigen Entscheid fällt…» 8.1. Die Gegenüberstellung der Aussagen der Sendung mit dem Gutachten ergibt folgendes Bild: 1. Auftraggeber des Gutachtens war die Schmid AG Gattikon, die Privatstrafklägerin im Strafprozess vor dem Zürcher Obergericht. Selbst der Gutachter stellt in seinem ersten Satz diesen Zusammenhang unmissverständlich klar: «Sehr geehrter Herr Kollege, mit Schreiben vom 8. Juli 1988 erteilten Sie mir namens Ihrer Klientschaft, der Schmid AG Gattikon