Was Professor Schmid dem Politiker auf über 40 Seiten vorwirft, ist dicke Post. Das sind die Straftatbestände, die Blocher laut Professor Schmid mutmasslich erfüllt hat: Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung, Urkundenfälschung, Erschleichen einer Falschbeurkundung, leichtsinniger Konkurs. Kein Wunder, hält Blocher die Expertise des Rechtsgelehrten für falsch. Professor Schmid habe ein extremes Parteigutachten verfasst und wichtige Dokumente unterschlagen, sagt sein Anwalt. Trotz des brisanten Gutachtens dauert es fast zwei Jahre, bis der Justizapparat einen wichtigen Entscheid fällt…» 8.1.