Sie gaben dem Zuschauer, insbesondere dem juristisch nicht gebildeten, keine Möglichkeit, den Stellenwert eines solchen Beschlusses zu erkennen. Der Beschluss einer Anklagekammer oder - was in anderen Kantonen und Verfahren gleichbedeutend ist - die Anklageschrift des Staatsanwalts sagen noch nichts aus über die Schuld des Angeklagten und bedeuten deshalb auch noch keine Einschränkung, Durchbrechung oder Ausserkraftsetzung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Die Sendung hat die Bedeutung des Beschlusses der Anklagekammer im Rahmen eines Strafverfahrens zuwenig transparent gemacht.