Der Gesamteindruck dieses Sendeteils lässt eine Tendenz erkennen, den Beschluss der Anklagekammer übermässig zu gewichten, zumal in diesem Zusammenhang kein Argument der Verteidigung des Angeklagten erwähnt wurde. Der Eindruck konnte entstehen, aufgrund des erdrückenden Beschlusses der Anklagekammer stehe so gut wie fest, dass der Angeklagte schuldig gesprochen werde. Zu wenig kam zum Ausdruck, dass die Anklagekammer keinen Schuldspruch fällt, sondern lediglich zu prüfen hat, ob eine Anklage nicht vertretbar oder gar offensichtlich unbegründet