Der Begriff «kriminell» ist veraltet; jedenfalls wird er heute landläufig anders verstanden als ihn die Strafrechtswissenschaft noch hie und da in Nachschreibung alter Terminologie verwendet. Dies gilt es zu berücksichtigen, vor allem wenn in der Ausdrucksweise im Blick auf die Rechtshängigkeit des Verfahrens, aber auch auf das in Frage stehende Delikt Zurückhaltung geboten