In der deutschsprachigen schweizerischen Strafrechtswissenschaft existiert das Wort «kriminell» kaum mehr. Trechsel erwähnt in seinem Kommentar zweimal den Begriff, einmal im Zusammenhang mit «kriminellen Vereinigungen» im Terrorismus und dann im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht als Instrument der «Kriminalpolitik» (Trechsel Stefan, Kurzkommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, Zürich 1989, N. 1 zu Art. 260bis ; N. 8 vor Art. 82 StGB). In verschiedenen Kantonen ist die alte Bezeichnung «Kriminalgericht» oder «Kriminalkammer» verschwunden und ersetzt worden. Der Begriff «kriminell» ist veraltet;