Der erwähnte Ausschnitt in der Sendung sagt nicht aus, der Beschluss sei deshalb äusserst ausführlich, weil er 21 Seiten umfasse, sondern bringt zum Ausdruck, der Beschluss begründe «äusserst ausführlich», warum Blocher verdächtigt werde, «kriminell» gehandelt zu haben. Auf den ersten 14 Seiten werden verschiedene formelle Rügen der Verteidigung abgewiesen (parlamentarische Immunität, Frist, Vollmacht, Zuständigkeit). Lediglich die letzten sieben Seiten begründen die Anklageerhebung materiell. Dies als ausführlich zu bezeichnen, liegt im Ermessen des Journalisten.