Für diese Darstellung werden sieben Seiten eingesetzt; vorgängig wird dargelegt, dass es sich bei den fraglichen Aktien um bewegliche (1/2 Seite) und fremde Sachen (1 Seite) handelte. Weiter wird ausgeführt, dass die Aktien Blocher anvertraut waren (1/2 Seite) und es sich beim Verkauf an Steger um eine Aneignung handelte (1/2 Seite). Zum subjektiven Tatbestand des Vorsatzes