Wegen der Komplexität des Falls und den zahlreichen Einwendungen des Angeklagten wird trotzdem begründet. - Die von Nationalrat Blocher geltend gemachte parlamentarische Immunität ist im betreffenden Strafverfahren nicht relevant. Die Frist für die Einreichung der Privatstrafklage ist gewahrt. Die Vollmacht ist rechtsgenüglich.