7 «Trotz des brisanten Gutachtens dauert es fast zwei Jahre, bis der Justizapparat einen wichtigen Entscheid fällt. Erst jetzt, vor wenigen Tagen, hat die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts beschlossen: Christoph Blocher ist der Veruntreuung verdächtig. Deshalb hat die Justizbehörde Christoph Blocher angeklagt. Im Entscheid heisst es: In ihrem Beschluss vom 14. September 1990 begründet die Anklagekammer äusserst ausführlich, weshalb der prominente Politiker verdächtig ist, kriminell gehandelt zu haben.