In den inkriminierten Sendungen wurde unter anderem auch über das damals noch hängige Privatstrafklageverfahren der Schmid AG gegen Christoph Blocher vor dem Zürcher Obergericht berichtet (vgl. zweiten Beitrag in der hauptsächlich gerügten Sendung «Kassensturz» vom 9. Oktober 1990, I / A vorstehend). Die zweite gerügte Sendung «10 vor 10» vom 18. Dezember 1990 berichtete kurz über das freisprechende Urteil des Zürcher Obergerichts. Die vorstehend (vgl. E. 3-5 hiervor) dargestellten Kriterien sind bei der konzessionsrechtlichen Beurteilung der inkriminierten Beiträge anzuwenden.