Die von Lehre und Rechtsprechung unter dem Aspekt der Unschuldsvermutung bezüglich der Printmedien angesprochenen und vorgehend aufgezeigten Fragen und Probleme stellen sich in vergleichbarer Art und Weise auch bei den elektronischen Medien. Ist im Bereich der gedruckten Medien der Gehalt einer Information anhand der geschriebenen Worte massgebend und zu überprüfen, ist bei den audiovisuellen Medien nicht allein auf das gesprochene Wort, sondern vielmehr auf den Gesamteindruck, der auch von verschiedenen formalen und stilistischen Elementen geprägt wird und schliesslich beim Programmrezipienten haften bleibt, abzustellen.