Das Prinzip der Unschuldsvermutung sei nicht nur auf dem Gebiet des Strafrechts, sondern in allen jeweiligen Regelungsbereichen - mithin auch im Konzessionsrecht - zu beachten (vgl. BGE 116 IV 31 ff.). Das BGer bemerkt, gerade die jüngste Zeit habe gezeigt, «dass Presseveröffentlichungen, die auf der vorgefassten Meinung der Schuld eines einstweilen bloss Beschuldigten beruhen, einerseits eine falsche Erwartungshaltung der Öffentlichkeit und damit die Gefahr eines unerwünschten indirekten Drucks auf die verantwortlichen Justizbehörden bewirken können … und andererseits stets mit der Gefahr einer Vorverurteilung verbunden sind, die einen nachträglichen