Peukert Wolfgang, Europäische Menschenrechtskonvention: EMRK-Kommentar, Kehl /Strassburg /Arlington 1985, Art. 6 EMRK, N. 114) und dass entsprechende Verstösse in den Medien zu sanktionieren seien. Das Prinzip der Unschuldsvermutung sei nicht nur auf dem Gebiet des Strafrechts, sondern in allen jeweiligen Regelungsbereichen - mithin auch im Konzessionsrecht - zu beachten (vgl. BGE 116 IV 31 ff.).