1979 386 ff., 390 N. 65) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgehalten, dass nicht die Gerichte allein das Monopol haben, über Konflikte und deren Lösung nachzudenken, sondern dass es auch Aufgabe der Presse sein könne, ein Thema vorab zu erörtern. Die Medien hätten nämlich die Aufgabe, solche Informationen zu verbreiten und die Öffentlichkeit das Recht, sie zu empfangen (Müller, a. a. O., S. 141; VPB 55.9, E. 4.b).