1. und 2. (Formelles) 3. (Autonomie der Programmgestaltung und Grenzen der zulässigen Kritik bei Politikern, vgl. VPB 56.13) 3.3. Im beanstandeten Beitrag ging es um die Verwicklungen verschiedener Personen und Unternehmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kammgarnspinnerei Interlaken. Auf diesem Hintergrund ist ein öffentliches Interesse an Informationen über dieses Ereignis zu bejahen, zumal es um wirtschaftliche Aspekte von einiger Bedeutung, insbesondere für die Region Interlaken, ging;