Betreffend die Berichterstattung über den Freispruch führt der verantwortliche Redaktor aus: «Sämtliche Journalisten, die an der Hauptverhandlung anwesend waren, sind zum gleichen Resultat gekommen wie die Sendung <10 vor 10>. So schreibt etwa die Neue Zürcher Zeitung (NZZ): Die Wirtschaftsstrafkammer ». Von einer Konzessionsverletzung könne keine Rede sein, wenn eine Meldung inhaltlich mit den Berichten aller übrigen Prozessberichterstatter übereinstimme. Die Beschwerden seien deshalb auch materiell unbegründet.