3 … Es sei zu berücksichtigen, dass für eine journalistische Fernseh-Bearbeitung entsprechend komplizierter Ereignisse da und dort Kürzungen vorzunehmen seien. Dies habe indessen nicht zur Folge gehabt, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer kein zuverlässiges Bild über die Auseinandersetzung um die Kammgarnspinnerei in Interlaken hätten machen können. Ob im übrigen die «Kassensturz»-Sendung strittigen Inhalts war, bleibe dahingestellt, führt die SRG aus.