In diesem Beitrag wurde explizit ausgeführt: «Das Gericht befand, objektiv liege eine Veruntreuung vor, doch habe Blocher im gehandelt.» B. Gegen beide Sendungen erhoben … unterstützt von 125 Mitunterzeichnern, Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Sie rügen, die beiden Sendungen seien wahrheitswidrig gewesen und hätten in einseitiger Weise den Sachverhalt zuungunsten von Nationalrat Blocher dargestellt.