Darin kam unter anderem zum Ausdruck, dass Blocher sich einer materiellen Be- und Verurteilung durch Verjährung werde entziehen können. Die Nachrichtensendung «10 vor 10» vom 18. Dezember 1990 berichtete in einem kurzen Beitrag über das Strafverfahren der Schmid AG gegen Christoph Blocher, das gleichentags mit einem Freispruch durch das Zürcher Obergericht seinen Abschluss gefunden hatte. In diesem Beitrag wurde explizit ausgeführt: «Das Gericht befand, objektiv liege eine Veruntreuung vor, doch habe Blocher im gehandelt.