Die Verkäuferin der Aktien, die Coop AG, berief sich in der Folge auf Ungültigkeit des Kaufvertrages mit der Schmid AG. In einer Blitzaktion erwarb darauf ein deutsches Unternehmen, die Südwolle Gebr. Steger OHG, das gesamte Aktienpaket. Als Auffanggesellschaft wurde die Inkami AG gegründet. Adrian Gasser hatte das Nachsehen. Im zweiten Teil des Beitrages wurde das Privatstrafklageverfahren, das die Schmid AG gegen Blocher wegen Veruntreuung führte, erörtert. Darin kam unter anderem zum Ausdruck, dass Blocher sich einer materiellen Be- und Verurteilung durch Verjährung werde entziehen können.