4 lediglich einen Nebenpunkt betrifft oder eine Nebenaussage darstellt, also bloss sekundärer Natur ist (vgl. VPB 49.66, S. 427 ff.; VPB 52.11, S. 50 und 54; VPB 56.30). Die Beschwerdeführer rügen, die Ausführungen von Pfarrer Eigenmann seien unsachgemäss gewesen, weil sie einzig an die Adresse des amerikanischen Präsidenten den Vorwurf der Urheberschaft am Krieg und die Schuld für die Umweltschäden gerichtet hatten. Dieser Vorhalt ist nicht angebracht. Pfarrer Eigenmann hat sich nicht über die Gründe des Golfkrieges geäussert. Er hat auch nicht die Schuld an der Umweltzerstörung dem amerikanischen Präsidenten pauschal zugeschoben.