Für die Sendung «Wort zum Sonntag» besteht eine Vereinbarung zwischen der SRG und den Landeskirchen über die Nomination der Sprecher aus dem Kreise von Theologen und kirchlichen Mitarbeitern. Trotzdem verbleibt der SRG grundsätzlich die freie Wahlmöglichkeit. Der Umstand, dass es sich um eine externe Person handelt, die in diesem Sendegefäss zu Wort kommt, entbindet den Veranstalter aber nicht von der Beachtung der Programmgrundsätze. Allerdings sind bei der Beurteilung einer am Fernsehen oder Radio geäusserten Drittmeinung andere Massstäbe anzulegen als bei reinen Eigenproduktionen des Veranstalters.