1. (Formelles) 2.1. … 2.2. Das konzessionsrechtliche Gebot der Erkennbarkeit der Ansichten, das die UBI in ihrer Praxis auch unter dem Begriff der Transparenz mitberücksichtigt (vgl. VPB 55.10) verlangt, dass für die Rezipienten stets erkenn- und unterscheidbar bleibt, ob eine Aussage als Meinungsäusserung oder als Tatsachendarstellung vermittelt wird.