Ebenso sei sich die zuständige Redaktorin bewusst gewesen, dass die Aussagen von Pfarrer Eigenmann auf Widerspruch stossen würden. Ihre Feststellung, dass das «Wort zum Sonntag» keine «religiöse Erbauungssendung» sei, entspreche nicht dem generellen Sendekonzept der SRG zu diesem Sendegefäss. Die Gastredner würden die Sendung «nicht nur zu politischer Stimmungsmache, sondern auch zu einer Gelegenheit zum Verlangen übersetzter Honorare für Gastreferate benützen». Der Beschwerdeführer stellt daher den Antrag, die SRG habe die Honorarpraxis für Gastsprecher im «Wort zum Sonntag» offen darzulegen. … II