Die Beschwerdeführer erwähnten darüber hinaus, ihre Recherchen hätten ergeben, dass im Vorfeld der Sendung der verantwortliche Ressortleiter ausdrücklich Vorbehalte an den Äusserungen von Pfarrer Eigenmann angebracht, die Sendung dann aber doch zugelassen habe. Dadurch habe er die dem Veranstalter obliegende Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen. Auch Pfarrer Eigenmann habe «nicht triftig rechtfertigen» können, weshalb er «unter dem Titel in der gerügten Art und unter einem Deckmantel politisierte». Ebenso sei sich die zuständige Redaktorin bewusst gewesen, dass die Aussagen von Pfarrer Eigenmann auf Widerspruch stossen würden.