4 die Visionierung der Sendung, dass in keiner Sequenz die Kritik zu einer unwürdigen Polemik verkam, die allenfalls eine korrigierende Intervention des Journalisten nötig gemacht hätte. Die abgegebenen Voten blieben sachlich und wirkten kaum emotionalisierend; die Kritik blieb jederzeit auf dem Niveau einer rationalen Argumentation und sachlichen Auseinandersetzung und nahm nie einen exzessiven Charakter an, der geeignet gewesen wäre, innere Überzeugungen zu verletzen. Der unverkennbar kritische Grundtenor der Sendung für sich allein indessen, vermag jedenfalls keine konzessionsrechtlich relevante Verletzung religiöser Gefühle zu bewirken.