Aus konzessionsrechtlicher Sicht ist die Auswahl der Teilnehmer(innen) nicht zu beanstanden; die im Rahmen des Beitrages «Wollen Frauen Priesterinnen sein?» interviewten Theologinnen erfüllten die bildungsmässigen Voraussetzungen, um ein solches Amt - wenn es die katholische Kirche ihnen erlauben würde - auszuüben. Auch unter Berücksichtigung der der Sendung zugrundeliegenden Thematik ist der Beizug eines Vertreters einer «papsttreuen» Linie zur Erfüllung der genannten konzessionsrechtlichen Verpflichtungen nicht unerlässlich.