Damit war auch klargestellt, dass im Rahmen dieser Sendung nicht die Haltung und Einstellung der Katholiken im allgemeinen und diejenige der «papsttreuen Katholiken(innen)» im besonderen zu dieser Problematik thematisiert würde. Der Veranstalter ist entsprechend der ihm von Verfassungswegen zustehenden Programmautonomie frei, in den Schranken der konzessionsrechtlichen Grundsätze die Art zu wählen, wie ein bestimmtes Thema bearbeitet und präsentiert werden soll; dabei steht dem Veranstalter insbesondere auch in der Bestimmung der Teilnehmer(innen) einer Sendung ein Ermessensspielraum zu. Aus konzessionsrechtlicher Sicht ist die Auswahl der Teilnehmer(innen) nicht zu beanstanden;