2 sein. Diese unausgewogene Darstellung würde zudem durch die zahlreichen Konzessionsbeschwerden belegt, die in den letzten Monaten gegen Sendungen mit religiösem oder konfessionellem Inhalt eingereicht worden seien. Ausserdem habe die Sendung die anerkannten Regeln der journalistischen Berufsausübung verletzt; diese Grundsätze seien insbesondere in der Kabaretteinlage völlig übergangen worden. Die Kabaretteinlage zeige eine Darstellung der Frau in der Kirche, die die religiösen Überzeugungen vieler katholischer Zuschauer(innen) nicht berücksichtige.