Fernsehen. Diskussion und Kabaretteinlage zum Thema «Wollen Frauen Priesterinnen sein?». Art. 4 Abs. 1 und 2 Konzession SRG. - Die Zahl der eingereichten Beschwerden ist kein valables Kriterium für die Beurteilung der angemessenen Darstellung der Vielfalt der Ansichten. - Keine Konzessionsverletzung durch den einseitigen Charakter der Sendung, nachdem in anderen Sendungen des Veranstalters wiederholt auch der Standpunkt der stärker traditionsgebundenen Katholiken Ausdruck fand. - Kein exzessiver Charakter der Diskussion und keine Verletzung religiöser Gefühle durch den satirischen Auftritt einer Putzfrau in priesterlichem Gewand.