Aber auch diesbezüglich ging es insbesondere um rechtliche und kriminalistische Aspekte. Pro und Contra zur Frage der ärztlich kontrollierten Drogenabgabe, mithin eine Debatte über die einzuschlagende Drogenpolitik und dazu bestehender kontroverser Meinungen war nicht Gegenstand der Sendung; aus konzessionsrechtlicher Sicht war jedenfalls die Berücksichtigung einer dezidiert kritischen Position gegenüber dem Liverpooler Versuch im Rahmen der beanstandeten Sendungen nicht angezeigt, so dass sich die Prüfung der Frage, inwieweit die inkriminierten Sendungen der Verpflichtung zur angemessenen Darstellung der Vielfalt der Ansichten genügt haben, erübrigt.