Der Beschwerdeführer beanstandet ausserdem den einseitigen Eindruck, den die Sendung hinterlassen habe, zumal weder in den Filmbeiträgen die Aussagen der Interviewpartner kritisch hinterfragt worden seien noch generell eine kritische Meinung zum Liverpooler Modell Ausdruck gefunden habe. Wie bereits vorstehend dargetan, ging es in den inkriminierten Sendungen massgeblich um die dokumentarische Darstellung des aktuell laufenden, ärztlich begleiteten Drogenabgabeprogrammes in Liverpool.