Programmautonomie nicht zu beanstanden. 3.2. Der Beschwerdeführer beanstandet, in den Sendungen sei nicht über die Gesundheitsgefährdung als Folge des Drogenkonsums hingewiesen worden. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers wurden im Rahmen der Sendungen wiederholt explizit, aber auch durch die Schilderung des Umfeldes des Drogenkonsums, die Gesundheitsrisiken und gesundheitlichen Folgen thematisiert: Bereits im ersten Satz der Anmoderation wurde auf die Zunahme der Kriminalität, der Zahl der Aids-Erkrankungen und der Drogentoten als Folgen des weiteren Anstieges des Konsums harter Drogen aufmerksam gemacht.