Der Beschwerdeführer bemängelt, durch die Art der Präsentation sei der Eindruck erweckt worden, durch den Liverpooler Versuch seien neue Erkenntnisse gewonnen worden. Demgegenüber werde verschwiegen, dass die meisten vergleichbaren Versuche nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt hätten; namentlich komme auch der Bericht der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission zum Schluss, es lägen keine neuen Argumente für die Abgabe von Heroin an Süchtige vor. Bezüglich dieser Beanstandung ist zunächst zu prüfen, was Gegenstand beziehungsweise Thematik der inkriminierten Sendungen war und ob für den Rezipienten diesbezüglich hinreichende Transparenz bestand.