An drei aufeinanderfolgenden Tagen (27., 28. und 29. November 1990) wurden im Rahmen der Sendung «10 vor 10» vom Fernsehen der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (DRS) Beiträge ausgestrahlt, die über die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an Drogensüchtige in Liverpool informierten; in einem Gespräch mit dem stadtbernischen Polizeidirektor wurde ergänzend die Möglichkeiten und Voraussetzungen eines ähnlichen Programmes in der Schweiz diskutiert. In einer gegen diese Beiträge eingereichten Popularbeschwerde wurde allgemein geltend gemacht, diese seien, obschon die Thematik an sich kontrovers sei, unausgewogen gewesen.