- Es ist zulässig, das Thema einer Sendung von vornherein auf die dokumentarische Auseinandersetzung mit einem aktuellen ärztlich kontrollierten Drogenabgabeprogramm in Liverpool und die Frage nach den Möglichkeiten einer vergleichbaren Politik in der Schweiz zu beschränken, ohne alle therapeutischen und politischen Lösungsansätze der Drogenproblematik darzustellen. - Dem Veranstalter ist es konzessionsrechtlich nicht verwehrt, eine solche Sendung dann auszustrahlen, wenn das Thema beim Publikum eine erhöhte Aufmerksamkeit geniesst, namentlich weil kommunale Vorlagen betreffend andere Fragen der Drogenpolitik zur Abstimmung gelangen.