{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-03-18", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-31--_1991-03-18.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001553.pdf?ID=150001553", "Checksum": "6d5e55bf0f18124eee12fef1cc595206"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.31 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.03.1991 JAAC 56.31 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 18.03.1991 JAAC 56.31 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 18.03.1991 JAAC 56.31 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:20", "Checksum": "4ee3418c802cbfe965aa251805ad5adf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.03.1991 JAAC 56.31 \r\n\n 2\nbeanstandete Bezugnahme auf die beiden stadtzürcherischen Vorlagen\nzur Drogenpolitik durch die Moderation nichts zu ändern. Für den\nZuschauer war jeweils bereits durch die einführende Moderation bei allen\ndrei inkriminierten Beiträgen klar, dass sich diese mit verschiedenen\nAspekten der ärztlich kontrollierten Abgabe von Drogen am Beispiel eines\nentsprechenden Programms in Liverpool auseinander setzten: Im ersten\nBericht ging es namentlich um die Darstellung, wie und unter welchen\nVoraussetzungen und mit welchen Resultaten Drogen ärztlich kontrolliert\nan Süchtige abgegeben werden; im zweiten Beitrag wurde insbesondere\neine Heroinsüchtige porträtiert, die im Rahmen dieses Programms Drogen\nerhält; das Gegenstand des dritten Beitrages bildende Interview mit dem\nstadtbernischen Polizeidirektor ging hauptsächlich der Frage nach, ob ein\nentsprechendes Programm auch in der Schweiz versuchsweise durchgeführt\nwerden könne.\nDie drei Beiträge setzten sich dokumentarisch mit einem aktuellen, derzeit\nlaufenden ärztlich begleiteten Drogenabgabeprogramm in Liverpool und\nder Frage nach den Möglichkeiten einer vergleichbaren Politik in der\nSchweiz auseinander. Die Sendungen erhoben in keiner Weise Anspruch,\nalle Aspekte im Zusammenhang mit der Drogensucht, der Drogenpolitik,\nder dazu bestehenden wissenschaftlichen Kontroverse so wie namentlich\nauch die verschiedenen therapeutischen und präventiven Programme\nvorzustellen. Die Bestimmung und inhaltliche Begrenzung des Themas ist\nunter dem konzessionsrechtlichen Gesichtspunkt der Transparenz und\nnamentlich auch unter Berücksichtigung der dem Veranstalter zustehenden\nProgrammautonomie nicht zu beanstanden.\n3.2. Der Beschwerdeführer beanstandet, in den Sendungen sei nicht über die\nGesundheitsgefährdung als Folge des Drogenkonsums hingewiesen worden.\nEntgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers wurden im Rahmen der\nSendungen wiederholt explizit, aber auch durch die Schilderung des Umfeldes\ndes Drogenkonsums, die Gesundheitsrisiken und gesundheitlichen Folgen\nthematisiert: Bereits im ersten Satz der Anmoderation wurde auf die Zunahme\nder Kriminalität, der Zahl der Aids-Erkrankungen und der Drogentoten als\nFolgen des weiteren Anstieges des Konsums harter Drogen aufmerksam\ngemacht. Bei der Schilderung der Situation in Liverpool ist von «immer neuen\nOpfern» als Folge der Drogenseuche die Rede; wenig später - ebenfalls im\nersten Beitrag - von der Beschaffungskriminalität und dem Drogenverkauf zur\nFinanzierung des Eigenkonsums.\nIm zweiten Beitrag äussert sich eine heroinsüchtige Drogenkonsumentin\nüber die gravierenden Folgen - Kriminalität, Prostitution und Gefährdung der\nGesundheit - die der Drogenkonsum für sie gehabt hat.\nWeder der Gesamteindruck der Sendungen noch die jeweiligen Einzelbeiträge\nvermögen die Behauptung des Beschwerdeführers zu belegen, der\nHeroinkonsum sei verharmlost worden.\n3.3. Der Beschwerdeführer kritisiert weiter, die durch die Moderation zur\nThese erhobene Behauptung, der Schwarzmarkt sei kleiner geworden, sei\nAusdruck einer Überinterpretation.\n\n"}