Das Wort «also» vermochte diesen Effekt jedenfalls nicht hinreichend auszulösen. Die ganze Sequenz ist demnach als Information über eine geäusserte Meinung (der Auto-Partei) zu betrachten; dabei wurde nicht der ganze Umfang der Stellungnahme der Auto-Partei wiedergegeben. Im Sinne der Bestimmung in Ziff. 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte des Journalisten» hätte der Redaktor den Zusatz «also s’Auto» weglassen müssen, war doch Gegenstand des Protestes offensichtlich nicht nur der Einsatz für den Schutz des Autos, sondern ebenso sehr für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer. Diese problematische Verkürzung betraf aber nur einen Nebenpunkt der Meldung.