5.4. Konzessionsrechtlich entscheidend ist, ob die in der Meldung erfolgte Verkürzung der Argumente der Auto-Partei auf dasjenige des Schutzes des Eigentums den Zuschauer daran gehindert hat, sich ein möglichst zuverlässiges Bild von der Stellungnahme der Auto-Partei zu machen. Das Hauptereignis bestand in der Mitteilung über den Protest der Auto-Partei gegenüber dem reduzierten Winterdienst auf den Berner Strassen. Darüber wurde der Zuschauer sachgerecht informiert. Die verschiedenen Argumente der Auto-Partei wurden dabei nur teilweise wiedergegeben.