Diese verkürzte Titelaussage hat die SRG übernommen. Sie beruft sich auch darauf, die Nachricht aufgrund der Meldung dieser Agentur formuliert zu haben. Im übrigen habe kein Anlass bestanden, die der Redaktion vorliegende Pressemitteilung der Auto-Partei zu berücksichtigen. 5.2. Der Zuschauer beziehungsweise Zuhörer wurde im Rahmen der ausgestrahlten Meldung darüber informiert, dass es sich um einen Brief der Auto-Partei an die Berner Kantonsregierung handelte. Dieser Brief lag allerdings der Redaktion, wie die SRG festhält, nicht vor; sie stützte sich lediglich auf die Zusammenfassung der Aussagen dieses Briefes in der Agenturmeldung.