Die UBI hat aus dem Gebot der Sachgerechtigkeit in ihrer Praxis abgeleitet, der Hörer und Zuschauer müsse sich durch die in einer Sendung vermittelten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt machen können und damit in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden (vgl. unter anderem VPB 51.53, S. 330). Das Gebot richtet sich dabei insbesondere an Sendungen, die den Anspruch auf Informationsvermittlung erheben (vgl. VPB 53.50, S. 354 f.). In diesem Zusammenhang ist auch unter anderem Ziff.