Die journalistische Tätigkeit eines Programmschaffenden setzt die Einsetzung dieser spezifischen Mittel voraus. Ihm ist grundsätzlich die redaktionelle Freiheit zuzubilligen, mit Ton und Bild dem gesprochenen Wort einer Sendung noch eine plastische Kontur zu geben, so dass sich Ton, Bild und Text gegenseitig unterstützen, der Informationsgehalt sich allenfalls sogar verstärkt. Die Kombination dieser Gestaltungsmittel sollte aber nicht zu einer dem Thema unangemessenen Emotionalisierung führen, die eine rationale Auseinandersetzung und letztlich die freie Meinungsbildung der Zuschauer beeinträchtigt. Wie die nachstehenden Erwägungen zeigen, ist die Sendung in dieser Hinsicht vertretbar.