Damit wolle man bei den Zuschauern Angst und Schrecken verbreiten. Eine systematische Durchsicht weiterer Aufzeichnungen könnte diese Feststellungen bestätigen. C. (Verzicht der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft [SRG] auf eine Stellungnahme) D. Gegen die erwähnte Sendung erhob die Bernische Kraftwerke AG (BKW) als Eigentümerin und Betreiberin des KKW Mühleberg ebenfalls Beschwerde. Diese Beanstandung wurde im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach Art. 18 des BB vom 7. Oktober 1983 über die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (BB UBI, SR 784.45) erledigt. Im Vergleichsabkommen vom 21. Dezember 1990, der zum Rückzug der Beschwerde der BKW führte,